08.04.2011

Das Landgericht Karlsruhe bestätigt den Schutz der Olympischen Ringe!

In einer etwa zweieinhalbstündigen Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe bestätigt das Gericht die Verfassungsgemäßheit des Olympiaschutzgesetztes und bestätigt damit die Auffassung des Landgerichts Berlin und des Landgerichts Lüneburg, die jeweils in den mündlichen Verhandlungen in Berlin am 20.10.2009 und in Lüneburg am 26.04.2010 zum Ausdruck gekommen sind. Aufgrund der Hinweise des Landgerichts Karlsruhe hat die Beklagte sich verpflichtet, die Verwendung der Olympischen Ringe in Gewinnspielen zukünftig zu unterlassen. Kernfrage des Falls war, ob die in diesem Fall konkrete Verwendung der Olympischen Ringe im geschäftlichen Verkehr, also dem Marktverhalten von Unternehmen zuzurechnen ist oder das Presseprivileg der Beklagten zugute kommt und deshalb lediglich eine redaktionelle Nutzung erfolgt ist, die das OlympSchG nicht verbietet.

Es bleibt abzuwarten, ob die Parteien diese Lösung als endgültig akzeptieren, da der in der mündlichen Verhandlung geschlossene Vergleich für beide bis Anfang Mai 2011 widerruflich ist.

Entsprechende Presseberichterstattung entnehmen Sie bitte hier