08.04.2011

Die Behauptung eines Organisationsverschuldens führt immer seltener zur Aushebelung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Nachdem der BGH mit einer Grundsatzentscheidung einen Weg aufgezeigt hatte, wie die gesetzliche Verjährung bei Mängeln umgangen werden kann, haben viele nachfolgende Entscheidungen gezeigt, dass die bloße Behauptung eins Organisationsverschuldens nicht ausreichend ist. Die Arglisthaftung erfordert zu Recht mehr als nur die Behauptung, dass schwerwiegende Mängel vorliegen, so auch das LG Halle mit Urteil vom 04.06.2009, AZ: 4 O 644/06 in einem von uns vertretenen Fall und kürzlich das LG Frankfurt mit Urteil vom 27.01.2011, AZ: 2‑20 O 273/07.