21.04.2011

Fremde Marken dürfen nicht als Adwords verwendet werden.

 

Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.12.2010, AZ: I-20 W 136/10) hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, wenn der Eindruck erweckt wird, die unter einem Adword angebotenen Waren oder Dienstleistungen stammen aus demselben Unternehmen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn deutlich gemacht wird, dass die Anzeige nicht vom Markeninhaber stammt.