27.04.2011
Die Hausverlosung im Internet ist nach deutschem Recht unzulässig und kann sogar strafbar sein!
Der BGH hat das Urteil des Landgerichts München bestätigt, wonach der Veranstalter einer Hausverlosung im Internet zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, vgl. BGH Beschluss vom 15.03.2011, Az.: 1 StR 529/10.
Dabei hat der BGH hervorgehoben, dass nur die Verurteilung des Eigentümers einer Doppelhaushälfte wegen Betrugs aufrecht zu erhalten war, während der Schuldspruch wegen unerlaubter Ausspielung gem. § 287 StGB nicht mitgetragen wurde.