BGH beendet Kontroverse bei der Beurteilung, ob die Weitergabe eines Bonitätsindexes MeinungsäuĂerung oder Tatsachenbehauptung ist.
Die Creditreform hat sich mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass die Mitteilung eines Bonitätsindexes lediglich ein auf Tatsachen basierendes Werturteil darstellt, das als MeinungsäuĂerung keine Kreditgefährdung darstelen kann. Beruht der Bonitätsindex jedoch auf falschen Tatsachen, kann dies als rechtswidriger Eingriff in einen Gewerbebetrieb gewertet werden, vgl. BGH Urteil vom 22.02.2011, Az.: VI ZR 120/10.
Unsere Praxis zeigt aber, dass eine unzutreffende Tatsachenermittlung bei Auskunfteien nicht selten ist. Ăffentlich zugängliche Informationen werden nicht zeitnah aktualisiert. Bilanzanalysen sind grob fehlerhaft und fĂźhren zwangsläufig zu falschen Annahmen.
Es empfiehlt sich daher, immer ein kritische ĂberprĂźfung vorzunehmen, da der BGH trotz der fĂźr die Creditreform positiven Entscheidung gezeigt hat, dass unter bestimten Voraussetzungen eine Anspruchsdurchsetzung erfolgreich sein kann.