27.04.2011

Stundenlohn: Kann Vergütung verlangt werden, wenn kein vom Auftraggeber unterschriebener Stundenlohnzettel vorliegt?

Natürlich!, so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 08.02.2011, Az.: 21 U 88/10. Das setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Anspruchsteller sein Verlangen auch darlegen und beweisen kann. Rapportzettel sind selbst dann hilfreich, wenn sie vom Auftraggeber nicht unterschrieben worden sind. Die Berechnung von Fahrtzeiten im Baugewerbe gehört aber jedenfalls nicht dazu.

Erforderlich ist aber immer eine zu beweisende Stundenlohnvereinbarung und der Nachweis, dass die aufgewandten Stunden nicht unwirtschaftlich waren. Den Beweis der Unwirtschaftlichkeit muss aber der Auftraggeber führen (vgl. BGH IBR 2009, 336).