29.04.2011

Das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA-Handelsabkommen zur Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums) verfehlt sein Ziel!

Der wichtige Schutz geistigen Eigentums darf nicht durch überzogene Regelungen, die dem fundamentalen ordre public widersprechen, geopfert werden. Das geplante völkerrechtliche Handelsabkommen sieht unter „Ausschluss der Öffentlichkeit“ vor, dass Marken- und Urheberrechtsverstöße verstärkt strafrechtlich geahndet werden, ohne dass Betroffene adäquate und rechtsstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten erhalten. Das widerspricht deutschem Verfassungsrecht und dem Grundrecht auf rechtliches Gehör. Widersprechen Sanktionen diesem gesellschaftlichen und rechtlichen Grundkonsenz, werden sie nicht akzeptiert und fordern zu Recht Widerstand heraus. Es ist gerade unsere Auffassung, Werte zu schützen! Die Maßnahmen müssen  aber in jedem Fall angemessen und verhältnismäßig sein und dürfen ein Recht nicht überstrapazieren! Unsere Mandanten verfolgen das gleiche Ziel.