28.04.2011

Vorsicht bei vorschneller Abmahnung!

Bei der sogenannten Störerhaftung herrscht große Rechtsunsicherheit. Ist ein Hotel haftbar, wenn ein Gast den zur Verfügung gestellten Internetanschluss missbraucht und was gilt für ein Internetcafébetreiber?

Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 18.08.2010, AZ: 2-6 S 19/09 entschieden, dass ein Hotel dann nicht haftet, wenn es die Nutzer vorher auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweist. Erfolgt trotzdem eine Abmahnung des Hotelbetreibers, kann dies sogar zur Folge haben, dass der Abmahnende die Kosten der anwaltlichen Verteidigung zu tragen hat.

Demgegenüber fordert das LG Hamburg mit Beschluss vom 25.11.2010, AZ: 310 O 435/10, dass der Inhaber eines Anschlusses eines Internetcafés Vorkehrungen trifft, die zumindest die Nutzung von Tauschbörsen verhindert.

Unter Berücksichtigung der BGH-Rechtssprechung ist genau zu prüfen, welche Prüfungsmaßnahmen gefordert werden dürfen.