03.05.2011
Eine Klausel, wonach Teile eines Bonus erheblich verzögert ausgezahlt werden und das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu diesem Zeitpunkt voraussetzt, ist unwirksam.
Das LAG-München hat entschieden, Urteil vom 10.02.2011, Az.: 2 Sa 718/10, dass eine entsprechende Klausel eine unangemessene Benachteiligung beinhaltet.