03.05.2011

Eine Klausel, wonach Teile eines Bonus erheblich verzögert ausgezahlt werden und das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu diesem Zeitpunkt voraussetzt, ist unwirksam.

Das LAG-München hat entschieden, Urteil vom 10.02.2011, Az.: 2 Sa 718/10, dass eine entsprechende Klausel eine unangemessene Benachteiligung beinhaltet.