04.05.2011

Handelsvertreter haben keinen Anspruch auf kostenlose Ãœberlassung von Hilfsmitteln (Pressemitteilung des BGH Nr. 073/2011 vom 04.05.2011)

Entgegen der Vorinstanz hat der BGH mit seinen Urteilen vom 04.05.2011, Az.: VIII ZR 10/10 und 11/10, entschieden, dass ein Anspruch der Handelsvertreter nur dann besteht, wenn sie auf diese Hilfsmittel angewiesen sind, um die Vermittlungstätigkeit erst auszuüben. Zu den Hilfsmitteln, die nach dem Gesetz (vgl. § 86a HGB) kostenlos zu überlassen sind, gehören Gegenstände zur Büroausstattung, Werbegeschenke, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht.