09.05.2011

Ein Nachbesserungsangebot aus Kulanz ist trotzdem verbindlich.

Das OLG München (OLG München NJW 2011, S. 1369) hat deutlich gemacht, dass der Unternehmer, der mit der üblichen Formulierung der Nachbesserung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Anerkennung der Mangelhaftigkeit, sich dennoch rechtlich bindet. Eine Kulanzregelung ist regelmäßig verbindlich. Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich aus der Kulanzregelung und dem Verhalten der Beteiligten bei Würdigung aller Umstände nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte einem objektiven Betrachter ein anderes Ergebnis aufdrängt.