12.05.2011

1 & 1 darf in Zukunft die Olympischen Ringe nicht mehr im Rahmen eines Gewinnspiels verwenden!

Der vor dem Langericht Karlsruhe geschlossene Vergleich ist rechtskräftig. Die Prozessparteien haben sich nach entsprechnden Hinweisen des Gerichts darauf verständigt, dass 1 & 1 in Zukunft die Olympischen Ringe im Rahmen eines Gewinnspiels nicht mehr verwendet. Im Gegenzug hat der DOSB auf weitergehende Ansprüche verzichtet. Der Rechtsstreit ist damit endgültig beigelegt nach dem beide Prozessparteien den Vergleich nicht widerrufen haben.