26.05.2011
Die Vereinbarung einer festen Vertragslaufzeit schließt eine freie Kündigung nicht aus, wenn es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag handelt.
Nach einer Entscheidung des BGH vom 27.01.2011 (BGH NJW 2011, S. 915) ist ein Internet-System-Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Der Senat hat aber offen gelassen, ob eine entsprechende Vertragsklausel wirksam wäre. Gegen eine Wirksamkeit spricht, dass das Gesetz für die freie Kündigung bereits zum Ausgleich der Nachteile vorsieht, dass dem Auftragnehmer sein Gewinnanspruch erhalten bleibt.