31.05.2011

Vertragsstrafe + Schadenersatz = unwirksam!

So die kurzgefasst Urteilsformel eines Urteils des LG Frankfurt/Oder vom 14.03.2011, AZ: 14 O 69/10 (IBR 11,323). Wird nach einer formularmäßigen Klausel in einem Vertrag vereinbart, dass eine verwirkte Vertragsstrafe nicht explizit auf einen Schadenersatzanspruch angerechnet wird, ist eine solche Klausel unwirksam. Die oft anzutreffende Formulierung „darüber hinaus“ ist nicht geeignet, eine Anrechnung zu bestimmen, weil sie als „außerdem“ einer Anrechnung widerspricht.