31.05.2011
Können Aufrechnungsverbote noch wirksam vereinbart werden?
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 07.04.2011, AZ: VII ZR 209/07 entschieden, dass ein Aufrechnungsverbot, das Leistungen betrifft, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nicht wirksam vereinbart werden kann. Damit stellt sich der BGH gegen die Auffassung verschiedener OLG. Zur Sicherheit sollten Aufrechnungsverbote auf die Fälle beschränkt werden, in denen sie sich auf Ansprüche beziehen, die nicht synallagmatisch sind.