Die sogenannte Unternehmerentscheidung führt nicht zwangsläufig zu einer kündigungsrechtlichen Freistellung des Arbeitgebers.
Eine aktuelle Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010, AZ: 2 Sa 707/10) zeigt, dass noch im Gegensatz zu der Vorinstanz Fälle denkbar sind, bei denen eine Unternehmerentscheidung der Missbrauchskontrolle nicht stand hält.
Zwar gilt der Grundsatz, dass eine Unternehmerentscheidung, die zu betriebsbedingten Kündigungen einzelner oder mehrerer Arbeitsverhältnisse führt, nicht durch die Arbeitsgerichte überprüft werden dürfen.
Dieser Grundsatz gilt aber nicht uneingeschränkt, weil sonst der Kündigungsschutz leer laufen würde.
Insbesondere sollen solche Unternehmensentscheidungen bedenklich sein, deren einziges Ziel ist, einen betroffenen Arbeitsplatz zum Wegfall zu bringen. Ist die Unternehmerentscheidung deckungsgleich mit der Kündigung liegt eine Umgehung des Kündigungsschutzes nahe.