27.06.2011

Sportlermanagementverträge sollten bei der Frage der Kündbarkeit eingehend und intensiv verhandelt werden.

Hintergrund: Ein Sportlermanagementvertrag, der klauselartig das Recht zur jederzeitigen Kündigung ausschließt oder auf den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes beschränkt, wird von der Rechtssprechung in diesem Punkt nicht akzeptiert.

Bei der Vertragsverhandlung sollten daher die Vertragsparteien darauf achten, dass eine entsprechende Klausel ausgiebig verhandelt und beiden Vertragsparteien die tatsächliche Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Gestaltung der Klausel ermöglicht wird. Die Verhandlung sollte schriftlich dokumentiert werden.