11.07.2011

Unwirksame Sicherheitsabreden sind immer noch weit verbreitet.

Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, ob eine Sicherheitsabrede wirksam ist. Dabei hat er entschieden, dass die Kombination von 5 % Vertragserfüllungs- und 5 % Gewährleistungsbürgschaft nicht zulässig ist (Quelle: BGH IBR 2011, 409).