13.07.2011

Die Gebrauchtwagengarantie eines Herstellers gegen Entgelt ist im Hinblick auf die Klausel, dass eine regelmäßige Inspektion durchzuführen ist, unwirksam.

Der BGH hat mit Urteil vom 06.07.2011, AZ: VIII ZR 293/10 (Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 120/2011 vom 06.07.2011) entschieden, dass eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die Entscheidung des BGH hat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und das Verfahren zurückgewiesen. Entscheidend ist nun, ob für die Gebrauchtwagengarantie ein Entgelt gezahlt wurde. Ist dies der Fall ist die Klausel unwirksam.