04.08.2011

Schwangere Vorstandsmitglieder/innen einer Aktiengesellschaft genießen Kündigungsschutz!

Wie wir bereits in „Aktuell vom 02.09.2010“ angedeutet haben,  hat nun der EuGH entschieden, dass auch Organmitglieder einer Kapitalgesellschaft (z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG) Kündigungsschutz genießen können (EuGH NJW 2011, 2343).

Nach deutschem Recht ist das Kündigungsschutzgesetz auf Organmitglieder von Kapitalgesellschaften nicht anwendar. Für die Praxis in Deutschland bedeutete dies z.B., dass eine schwangere Geschäftsführerin gekündigt werden konnte, ohne dass sie in den Genuss des KSchG kam.

Diese Fallkonstellation hat der EuGH nun zu Gunsten eines schwangeren Vorstandsmitglieds entschieden!

Die Entscheidung hat auch erhebliche Konsequenzen für das deutsche Arbeitsrecht. Es wird eine umfangreiche Diskussion entstehen, ob in Zukunft Organmitglieder auch in Deutschland Kündigungsschutz genießen und das bestehende Recht geändert werden muss.