13.09.2011

Ist der/die Geschäftsführer/in Arbeitnehmer/in?

Anknüpfend an die Entscheidung des EuGH (siehe unseren Bericht vom 04.08.2011) beschäftigt sich die Wissenschaft mit den Folgerungen aus diesem Urteil. Während die eine Meinung davon ausgeht, dass die Entscheidung die bisherige Rechtsgrundlage im Kündigungsschutzgesetz – Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder haben keinen Kündigungsschutz – ändert, geht die andere Meinung davon aus, dass der Fremdgeschäftsführer bzw. Fremdvorstand nach wie vor vom Kündigungsschutz ausgenommen ist (vgl. hierzu Ulrich Fischer NJW 2011, S 2329). Berücksichtigt man, dass es in Deutschland bereits sozialversicherungsrechtlich darauf ankommt, wie stark ein Geschäftsführer oder Vorstand von Weisungen der Gesellschaftsversammlung oder des Aufsichtsrat abhängig ist, ist es nur konsequent, dies auch im Arbeitsrecht umzusetzen. Der/Die Fremdgeschäftsführer/in ist Arbeitnehmer/in!